Leistungen
Dipl.-Ing. Roland Kurz aus Wittenberg
Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind
bautechnische, baurechtliche und bauwirtschaftliche Beurteilungen
zur Tätigkeit von:
- Gutachten zu Bauschäden und Baumängeln
- Beweissicherungsgutachten
- Gutachten zu Baupreisen, insbesondere Abrechnung gekündigter Bauverträge
- Unterstützung von Rechtsanwälten bei der Vorbereitung von Beweisfragen in Bauprozessen
- Fünf-Phasen-Check bei Schlüsselfertigbauten
- Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Schiedsgutachten
- Mitwirkung bei technischen (unechten Teilabnahmen) und rechtsgeschäftlichen Abnahmen
- Qualitätsüberwachung von Bauvorhaben
Gutachten über kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer nach Immobilienerwerb
Nach dem Erwerb einer Immobilie setzt das Finanzamt regelmäßig eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer, meist von 50 Jahren, an. Dadurch ergibt sich eine AfA von 2 %.
Durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, auch von wenigen bestimmten zertifizierten Sachverständigen, kann eine kürzere Restnutzungsdauer nachgewiesen werden. Dazu ist zwingend ein Ortstermin durch den Sachverständigen erforderlich.
Gutachten, die ohne einen solchen Ortstermin erstattet wurden, werden von Finanzämtern regelmäßig nicht anerkannt.
Wir haben in der Vergangenheit in acht Bundesländern solche Gutachten erstattet, die alle anerkannt worden sind. Teilweise wurden nur zwölf Jahre wirtschaftlicher Restnutzungsdauer nachgewiesen.